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Verantwortlich für den Inhalt:
Enrico Künzel
Zum Rundblick 33
01848 Hohnstein
Telefon: 035975/ 840912
Fax: 035975/ 840913
E-Mail: info@kontakt-natur.de
St.Nr.: 210/242/03422

Realisierung des Internetauftritts:
Thomas Szabo
www.tischbein.org

Pflege der Webseite:
Frank Mehlhop
www.mehlhop.com

Haftungsausschluss:
Trotz der sorgfältigen Überprüfung der verlinkten Seiten auf dieser Präsentation übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte dieser Links. Für den Inhalt der externen Links sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

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Copyright:
© 2018 KONTAKT-NATUR
Alle Rechte an dieser Website, insbesondere Inhalt und Gestaltung, sind den Urhebern vorbehalten.

Sachsens Outdoorteam

Firmenveranstaltungen

Geschäftsbedingungen

1. Mit der verbindlichen Anmeldung ist der Kursvertrag mit der Firma Kontakt- Natur geschlossen. Die Anmeldung erfolgt schriftlich.

2. Bis vier Wochen vor Beginn des Kurses sind bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung 20 % des vereinbarten Kurspreises zu zahlen.
Ab 30 Tage vor Kursbeginn 30 % , ab 13 Tage vor Kursbeginn 50%. Bei Rücktritt am Tag des Kursbeginns oder Nichterscheinen sind 100 % des Kurspreises zuzahlen. Dies gilt insbesondere auch für die kurzfristige Absage einzelner Teilnehmer. Wir empfehlen deshalb unbedingt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Veranstalter.

3. Die Firma KONTAKT-NATUR ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Kurstermine nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der Kurstermine hat der Gast für die Dauer des Vertrages die Stornogebühr gemäß Ziffer 2 zu zahlen.

4. Hin- und Rückfahrt zum Kursort sowie die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel während des Programmablaufes sind nicht Bestandteil der vertraglichen Leistung, die Kosten hierfür müssen vom Gast direkt mit dem gewählten Transportunternehmen abgerechnet werden.

5. Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt des Kurses vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt des Kurses den Vertrag kündigen, wenn der Teilnehmer unbeachtet einer Abmahnung des Veranstalters die Durchführung des Kurses nachhaltig stört, so dass eine weitere Teilnahme für den Veranstalter oder für die Teilnehmer nicht mehr zumutbar ist, kann der Veranstalter ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag kündigen. Dies gilt auch wenn der Teilnehmer sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwendung der Leistungen ergeben. Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt. Der Veranstalter kann bis zwei Wochen vor Kursantritt bei Nichterreichen der in der Anmeldung vereinbarten Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet dem Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung des Kurses hiervon schriftlich in Kenntnis zu setzen.

6. Wird der Kurs infolge nicht vorhersehbarer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Teilnehmer als auch Veranstalter den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachte oder zur Beendigung des Kurses noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

7. Die Teilnehme an unseren Kursen geschieht aufgrund des Expeditions-, Abenteuer- und Pilotcharakters auf eigene Gefahr und Verantwortung. Der Veranstalter haftet im Rahmen seiner abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Schäden, welche weder auf grob fahrlässiges bzw. vorsätzliches Verhalten des Veranstalters oder der mit der Durchführung des Kurses betrauten Personen zurückzuführen sind. Die Teilnehmer haben für ausreichenden Unfallversicherungsschutz selbst zu sorgen.

8. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

9. Reparaturkosten für geliehene Ausrüstung, welche durch den Teilnehmer über die normale Abnutzung beschädigt wurden, gehen zu dessen Kosten. Verlorenes Material ist vom Teilnehmer zu ersetzen.

10. Die Rechnungslegung erfolgt, wenn nicht anders festgelegt, spätestens eine Woche vor Beginn des Kurses. Es wird nachdrücklich gebeten, die Rechnung per Überweisung zu begleichen.

11. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

12. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Dresden.


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